Viele Menschen, die im Network-Marketing starten, konzentrieren sich zuerst auf Produkte, Teamaufbau und ihre ersten Kundengespräche. Doch schon nach kurzer Zeit tauchen die typischen Fragen auf: Muss ich ein Gewerbe anmelden? Was bedeutet Gewinn überhaupt? Wann muss ich etwas in der Steuererklärung angeben – und was passiert, wenn ich nichts mache?
Diese Unsicherheiten sind ganz normal. Im Internet kursieren zahlreiche widersprüchliche Aussagen, und gerade Einsteiger verlieren schnell den Überblick. Genau deshalb findest du hier eine klare, verständliche Übersicht der wichtigsten steuerlichen Begriffe – speziell für Vertriebspartner im Network-Marketing zusammengestellt. Sie soll dir Orientierung geben und dir zeigen, worauf es wirklich ankommt, ohne dich mit Fachsprache zu überfordern.
Ich begleite seit vielen Jahren Menschen, die im Network-Marketing ihre ersten Schritte machen, und sehe dabei immer wieder die gleichen Stolpersteine. Um dir den Einstieg zu erleichtern und Fehler zu vermeiden, habe ich diese Begriffserklärungen zusammengestellt. Sie sollen dir Sicherheit geben, damit du dein Business selbstbewusst und korrekt führen kannst.
Die wichtigste Antwort vorab:
Bei einem Gewinn von mehr als 410 EUR muss dieser in der persönlichen Einkommensteuererklärung angegeben werden – unabhängig davon, ob ein Gewerbe angemeldet wurde oder nicht! Bitte lass dich in jedem Fall beraten.
Diese Erläuterungen ersetzen kein persönliches Beratungsgespräch! Gern biete ich dir ein unverbindliches, kostenloses Erstgespräch von max. 30 Minuten an, um auf deine individuellen Fragen einzugehen.
Häufige Begriffe aus dem Steuerrecht
(keine abschließende Aufzählung)
Gewerbeanmeldung
Eine Gewerbeanmeldung muss jede Person vornehmen, die einen Gewerbebetrieb betreibt. Ob ein Gewerbebetrieb im Sinne des Gesetzes vorliegt, muss anhand verschiedener Faktoren geprüft werden. Nutze dazu die Checkliste „Wann muss ich eine Gewerbeanmeldung vornehmen?“
Gewerbebetrieb
Ein Gewerbebetrieb entsteht nicht erst durch die bewusste Entscheidung „Jetzt starte ich ein Gewerbe“. Oft entwickelt sich dieser Schritt spontan: Aus gesundheitlichen Gründen startet man selbst, empfiehlt anschließend Produkte an Familie, Freunde und Bekannte – und plötzlich entstehen Provisionen. Damit liegt bereits eine gewerbliche Tätigkeit vor (siehe gewerbliche Tätigkeit).
Eine gewerbliche Tätigkeit ist eine Chance auf ein selbstbestimmtes Leben, in dem du selbst entscheidest, wann, wo und wie intensiv du arbeitest. In der Checkliste „Wann muss ich eine Gewerbeanmeldung vornehmen?“ findest du Beispiele.
Gewerbliche Tätigkeit
Die Definition findet sich in § 15 Abs. 2 EStG:
Eine selbständige, nachhaltige Betätigung, die mit Gewinnerzielungsabsicht unternommen wird und sich als Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr darstellt, gilt als Gewerbebetrieb, wenn sie nicht als freie Tätigkeit, Land- oder Forstwirtschaft einzuordnen ist.
Schon die regelmäßige Empfehlung von Produkten kann eine gewerbliche Tätigkeit sein. Sobald mehrfach Provisionen fließen, wird die Nachhaltigkeit angenommen. Die Auszahlung durch ein Generalunternehmen (Provisionsgeber) erfüllt die Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr.
Siehe auch: Gewinnerzielungsabsicht.
Gewinn (aus Gewerbebetrieb)
Der Gewinn ist die Differenz zwischen Einnahmen und betrieblichen Ausgaben. Er kann positiv (Gewinn) oder negativ (Verlust) sein.
Ein Verlust mindert das zu versteuernde Einkommen und kann zu einer Steuererstattung führen.
Gewinnerzielungsabsicht
Gewinnerzielungsabsicht bedeutet das Streben nach einem Totalgewinn – also einem positiven Gesamtergebnis von der Gründung bis zur Einstellung des Betriebs.
Wird dauerhaft Verlust erzielt, ohne realistische Aussicht auf Gewinn, spricht das Finanzamt von „Liebhaberei“. Dann dürfen Verluste nicht angesetzt werden.
Besonders im Network-Marketing entstehen anfangs oft hohe Reisekosten und geringe Provisionen. Hier ist eine saubere Argumentation wichtig, um das Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht zu vermeiden.
Umgekehrt kann fehlende Gewinnerzielungsabsicht bewusst genutzt werden, wenn tatsächlich kein Business geplant ist und nur geringe Provisionen fließen. Dann kann argumentiert werden, dass ein Gewinn objektiv nicht erreichbar ist.
Selbstständige Tätigkeit und Freiberufler
Bestimmte Berufe (Ärzte, Therapeuten, Anwälte, Steuerberater etc.) gelten gesetzlich als freie Berufe.
Sonstige selbstständige Tätigkeiten sind selten. Entscheidend ist die persönliche geistige Arbeitsleistung, z. B. bei Künstlern oder Lehrern.
Kleingewerbe
Den Begriff „Kleingewerbe“ gibt es steuerlich nicht. Jede gewerbliche Tätigkeit ist ein Gewerbebetrieb. Entscheidend ist die Gewerbeanmeldung.
Kleinunternehmer
Ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht (§ 19 UStG).
Er hat nichts mit dem sogenannten Kleingewerbe zu tun.
Kleinunternehmer ist, wer:
- im Vorjahr weniger als 25.000 EUR Umsatz hatte (Stand 2025)
- und im laufenden Jahr nicht über 100.000 EUR Umsatz kommt
Kleinunternehmer dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen und keine Vorsteuer ziehen.
Eine freiwillige Regelbesteuerung ist möglich – sollte aber mit dem Steuerberater besprochen werden.
Umsatzsteuer (USt)
Sie besteuert den Verkauf von Waren und Dienstleistungen. Der Endverbraucher trägt sie, der Unternehmer führt sie ab.
Eingangsrechnungen enthalten Vorsteuer, die abziehbar ist.
Historisch wurde sie auch „Mehrwertsteuer“ genannt.
Vorsteuer
Die in einer Eingangsrechnung ausgewiesene Umsatzsteuer, die mit der Zahllast verrechnet werden kann.
Einkommensteuer (ESt)
Versteuert werden die Einkünfte aus sieben Einkunftsarten (§ 2 EStG).
Bei Arbeitnehmern zieht der Arbeitgeber die Steuer ab, bei Kapitalerträgen die Bank.
Wer andere Einkünfte hat (z. B. aus Gewerbebetrieb), muss eine Steuererklärung abgeben – außer sie liegen unter 410 EUR jährlich.
Gewinne aus Gewerbebetrieb erhöhen das zu versteuernde Einkommen.
Gewerbesteuer (GewSt)
Gewerbliche Einkünfte sind gewerbesteuerpflichtig.
Für natürliche Personen gibt es einen Freibetrag von 24.500 EUR Gewinn.
Unterhalb dieser Grenze entfällt die Erklärungspflicht.
Ein Verlustvortrag kann eine Erklärung erforderlich machen.
Ertragssteuern
Dazu gehören Einkommensteuer und Gewerbesteuer.
Die Bemessungsgrundlage ist der Ertrag (Einkommen bzw. Gewinn).
Die Umsatzsteuer zählt nicht dazu.
Umsatz / Erlöse
Umsatz und Umsatzerlöse sind die Netto-Einnahmen des Unternehmers für Lieferungen oder Leistungen.
Nettobetrag = ohne Umsatzsteuer
Bruttobetrag = inkl. Umsatzsteuer
Hinweis
Diese Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen kein persönliches Beratungsgespräch. Sie sollen dir helfen, mögliche Sachverhalte besser einzuordnen und offene Punkte mit deinem Steuerberater zu klären.
HSP STEUER Hellwig GmbH
An der Pastoa 13, 03042 Cottbus
cottbus@hsp-steuer.de
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