Viele Menschen starten im Network-Marketing, ohne sich sicher zu sein, ob sie ein Gewerbe anmelden müssen. Das liegt häufig an widersprüchlichen Aussagen im Internet und an der Unsicherheit, ab wann eine Empfehlung oder Provision steuerlich zu einer gewerblichen Tätigkeit wird.
Diese Entscheidungshilfe zeigt dir klar und einfach, wann kein Gewerbe, wann möglicherweise ein Gewerbe und wann sicher ein Gewerbebetrieb vorliegt.
Zur Orientierung findest du im Glossar die Begriffe:
- Gewerbebetrieb
- Gewerbliche Tätigkeit
- Gewinnerzielungsabsicht
🔴 Kein Gewerbe
keine Anmeldung notwendig
(Du handelst rein privat. Keine Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr)
In folgenden Fällen besteht keine Gewerbepflicht:
- Du nutzt alle Produkte ausschließlich für dich selbst.
- Du versorgst nur deine eigene Familie mit Produkten.
- Du hast keinerlei Kunden oder Teampartner.
Warum kein Gewerbe?
Weil du keine Leistungen am Markt erbringst und keine Einnahmen erzielst, die aus Außenbeziehungen stammen.
🟡 Grenzbereich
kann ein Gewerbe sein
(Du erzielst erste Einnahmen, aber die Gewinnerzielungsabsicht ist gering oder unklar)
Diese Fälle sind formal gewerblich, aber in der Praxis oft schwer einzuschätzen:
- Du hast eine einzige Person außerhalb der Familie als Kunde oder Teampartner.
- Du empfiehlst gelegentlich Produkte weiter und erhältst sporadisch eine Provision.
- Du verkaufst nur ein- bis zweimal im Jahr ein Produkt.
- Du erreichst nur selten eine Provisionsstufe (z. B. gelegentlich Manager).
Wichtig: Auch bei kleinen Umsätzen liegt grundsätzlich eine gewerbliche Tätigkeit vor. Die Frage ist nur, ob das Finanzamt eine Gewinnerzielungsabsicht erkennt. Ohne Gewinnerzielungsabsicht kann das Finanzamt die Tätigkeit als Liebhaberei einstufen. Unsere Empfehlung: Lass dich hier unbedingt beraten.
🟢 Gewerbe liegt vor
Anmeldung erforderlich
(Eindeutige Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr)
In diesen Situationen muss ein Gewerbe angemeldet werden:
- Du hast regelmäßig Kunden oder Teampartner.
- Du erhältst laufend Provisionen.
- Du baust aktiv eine Struktur oder ein Team auf.
- Du empfiehlst Produkte mit dem Ziel, Einnahmen zu erzielen.
- Du betreibst dein Network-Business bewusst als Neben- oder Haupttätigkeit.
Warum?
Weil du eindeutig eine gewerbliche Tätigkeit nach § 15 Abs. 2 EStG ausübst.
Extrem wichtig: Steuerpflicht besteht trotzdem
Egal, ob ein Gewerbe angemeldet wurde oder nicht:
Alle Einkünfte aus Network-Marketing müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Wenn du bei den oben genannten Fällen (gelb oder rot) Einnahmen erzielst und diese nicht erklärst, kann das als Steuerverkürzung oder – im schlimmeren Fall – als Steuerhinterziehung gewertet werden.
Hinweis
Diese Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen kein persönliches Beratungsgespräch. Sie sollen dir helfen, mögliche Sachverhalte besser einzuordnen und offene Punkte mit deinem Steuerberater zu klären.
HSP STEUER Hellwig GmbH
An der Pastoa 13, 03042 Cottbus
cottbus@hsp-steuer.de
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