HSP STEUER Hellwig GmbH

Steuerberatungsgesellschaft

Mythos: Kleingewerbe - gibt es dieses Gewerbe wirklich?

Im Network-Marketing hört man ständig den Begriff „Kleingewerbe“. Viele nutzen ihn, um ihre Tätigkeit zu beschreiben:

„Ich mache das ja nur klein – also habe ich ein Kleingewerbe.“

Doch das ist ein Irrtum. Ein Kleingewerbe existiert im Steuerrecht nicht. Warum das so ist – und was tatsächlich gilt – erfährst du hier.

1. Woher kommt der Begriff „Kleingewerbe“ überhaupt?

Er stammt aus Blogs und Internet-Artikeln der frühen 2020er-Jahre. Dort wurde versucht, kleine Gewerbetreibende sprachlich von großen Unternehmen abzugrenzen.

Das Problem: Der Begriff ist fachlich falsch und führt zu Fehlannahmen. Gerade beim Thema Gewerbeanmeldung und Buchführungspflichten sorgt er für große Verwirrung.

2. Was sagt das Gesetz?

Das Handelsgesetzbuch (HGB) unterscheidet zwei Dinge:

  • Kaufmann → großer Gewerbebetrieb, der Buchführungspflichten hat
  • Nicht-Kaufmann → kleiner Gewerbebetrieb ohne kaufmännisch geführten Geschäftsbetrieb

Diese Unterscheidung ist rechtlich relevant – aber sie heißt nicht Kleingewerbe. Seit 2024 ist klar definiert, wann jemand buchführungspflichtig wird:

  • Jahresumsatz über 800.000 €
  • oder Jahresüberschuss über 80.000 €
    in zwei aufeinanderfolgenden Jahren

Wer unterhalb dieser Grenzen bleibt, darf die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen. Das ist der Ursprung dessen, was manche als „Kleingewerbe“ bezeichnen – ein kleiner Betrieb, der EÜR machen darf.

Aber es ist kein offizieller Begriff.

3. Verwechslungsgefahr: Kleingewerbe ≠ Kleinunternehmer

Viele Networker meinen „Kleinunternehmer“, wenn sie „Kleingewerbe“ sagen. Aber das sind zwei völlig verschiedene Dinge:

Kleingewerbe Kleinunternehmer
existiert nicht als Rechtsbegriff geregelt in §19 UStG
bezieht sich (fälschlich) auf Gewerbegröße bezieht sich nur auf Umsatzsteuer
hat nichts mit Umsatzgrenzen zu tun 25.000 € Vorjahr / 100.000 € laufendes Jahr

Diese Verwechslung führt oft zu falschen Aussagen wie: „Ich bin Kleinunternehmer, deshalb muss ich kein Gewerbe anmelden.“ → Falsch. Siehe Mythos Gewerbeanmeldung.

4. Was bedeutet das für dich als Network-Marketer?

Egal, ob du kleine Umsätze machst oder nur nebenbei tätig bist:

  • Wenn du gewerblich tätig bist, hast du ein Gewerbe.
  • Und ein Gewerbe ist ein Gewerbe – es gibt kein „Klein-“ davor.
  • Du musst ggf. eine Gewerbeanmeldung vornehmen (siehe Mythos Gewerbeanmeldung).
  • Die EÜR ist der Standardfall für kleine und mittlere Networker.

Die Größe des Gewerbes sagt nichts über die Pflicht aus, ehrlich, korrekt und vollständig zu arbeiten.

5. Kurzfazit

  • „Kleingewerbe“ gibt es nicht.
  • Die korrekten Begriffe sind Gewerbebetrieb, Einzelunternehmer, Kleinunternehmer (UStG).
  • Entscheidend sind tatsächliche Umsätze & Gewinne, nicht die gefühlte Größe.
  • Die Tätigkeit im Network-Marketing ist fast immer gewerblich.
  • Und gewerblich bedeutet: Pflichten kennen → Fehler vermeiden.

Hinweis

Diese Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen kein persönliches Beratungsgespräch. Sie sollen dir helfen, mögliche Sachverhalte besser einzuordnen und offene Punkte mit deinem Steuerberater zu klären.

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