HSP STEUER Hellwig GmbH

Steuerberatungsgesellschaft

Mythos: „Ich muss kein Gewerbe anmelden“

Im Internet kursiert eine der größten Falschaussagen im Network-Marketing:

„Ich brauche kein Gewerbe anmelden – ich habe ja nur ein Kleingewerbe.“

Beides ist falsch. Es gibt kein Kleingewerbe. Und jede gewerbliche Tätigkeit muss angemeldet werden.

Dieser Mythos ist nicht nur falsch, sondern kann ernsthafte Folgen haben — sowohl steuerlich als auch ordnungsrechtlich. Hier erfährst du, was wirklich gilt.

1. Was sagt das Gesetz? (§ 14 GewO)

Die Gewerbeordnung ist klar. Sobald jemand einen selbstständigen Gewerbebetrieb beginnt, muss dieser vor bzw. unverzüglich bei Aufnahme der Tätigkeit beim Gewerbeamt angemeldet werden.

Das gilt auch:

  • bei Verlegung des Betriebs
  • bei Änderung der Tätigkeit
  • bei Erweiterung des Angebots
  • bei Aufgabe des Betriebs

Der Begriff „stehendes Gewerbe“ bedeutet nicht, dass man ein Ladenlokal braucht. Er grenzt lediglich vom Reisegewerbe oder Taxigewerbe ab.

Im Network-Marketing ist die Tätigkeit immer ein stehendes Gewerbe.

2. Warum glauben trotzdem so viele, sie müssten nichts anmelden?

Drei typische Fehlerquellen:

  • Fehler 1: „Ich mache das nur nebenbei.“
    Nebenbei = trotzdem gewerblich, sobald Provision fließt.
  • Fehler 2: „Ich habe ja kaum Umsatz.“
    Umsatzhöhe spielt keine Rolle.
    Auch geringe Provisionen entstehen aus einer gewerblichen Tätigkeit.
  • Fehler 3: „Ich bin Kleinunternehmer.“
    → Das ist Umsatzsteuerrecht, hat aber nichts mit der Gewerbeanmeldung zu tun.

3. Was passiert, wenn man nicht anmeldet?

Formell ist eine Geldbuße bis 1.000 € möglich (§ 146 GewO). Mir persönlich sind in 40 Jahren beruflicher Erfahrung im Steuerrecht weniger als 5 Fälle bekannt geworden. In diesen Fällen lag das Bußgeld nicht über 50 € bzw. 50 DM. – aber:

Die Dynamik ändert sich. Viele Vorschriften wurden verschärft. Die Behörden werden voraussichtlich strenger prüfen, weil:

  • Network-Marketing stark wächst
  • die Zahl gewerblicher Fälle steigt
  • digitale Prüfsoftware immer besser wird

Außerdem:
Generalunternehmen haben Prüfungen. Dabei werden alle Provisionen den jeweiligen Vertriebspartnern zugeordnet. Die Finanzbehörde weiß also sehr genau, dass Einnahmen geflossen sind.

4. Warum eine Gewerbeanmeldung sogar ein Vorteil sein kann

Gerade im Network-Marketing entstehen am Anfang häufig Verluste — durch:

  • Produkttests
  • Veranstaltungen
  • Reisekosten
  • Materialkosten

Mit einer Gewerbeanmeldung können diese Verluste anerkannt werden.

Das funktioniert allerdings nur, wenn:

  • eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt
  • eine Gewinnerzielungsabsicht plausibel ist

Ohne Gewerbeanmeldung wird es schwerer, Verluste steuerlich gelten zu machen.

5. Tipp: Für Network-Starter ist eine frühe Anmeldung sinnvoll

Warum?

  • Sie dokumentiert die Aufnahme des Gewerbes
  • Sie unterstützt die Anerkennung der Anfangsverluste
  • Sie klärt deine Position gegenüber dem Finanzamt
  • Sie signalisiert Professionalität
  • Sie verhindert Diskussionen im Nachhinein

6. Kurzfazit

  • Die Pflicht zur Gewerbeanmeldung ist eindeutig gesetzlich geregelt.
  • Alle gewerblichen Tätigkeiten im Network-Marketing sind anmeldepflichtig.
  • Vage Aussagen im Internet sind gefährlich und schlichtweg falsch.
  • Ohne Anmeldung riskierst du Bußgelder und Probleme bei der Anerkennung deiner Betriebsausgaben.
  • Die Gewerbeanmeldung kostet wenig, schützt aber viel.

Hinweis

Diese Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen kein persönliches Beratungsgespräch. Sie sollen dir helfen, mögliche Sachverhalte besser einzuordnen und offene Punkte mit deinem Steuerberater zu klären.

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