HSP STEUER Hellwig GmbH

Steuerberatungsgesellschaft

Kleinbetrags­rechnung

Pflichtangaben einfach erklärt

Warum dieses Thema wichtig für dich ist:

Im Network-Marketing entstehen regelmäßig kleinere Ausgaben – zum Beispiel für Büromaterial, Porto, Parkgebühren, Tanken oder Werbematerial.

Viele stellen sich dann die Frage:
Reicht der Kassenbon aus oder brauche ich eine richtige Rechnung?

Die Antwort lautet:
Bis zu einem Gesamtbetrag von 250 Euro gelten vereinfachte Regeln. Dadurch wird die Buchhaltung deutlich einfacher.

Was ist eine Kleinbetragsrechnung?

Eine Kleinbetragsrechnung ist eine Rechnung mit einem Gesamtbetrag von höchstens 250 Euro.

Für diese Rechnungen gelten nach § 33 UStDV vereinfachte Pflichtangaben.

Das bedeutet:
Der Rechnungsaussteller muss deutlich weniger Angaben machen als bei einer normalen Rechnung.

Das erleichtert den Geschäftsalltag erheblich.

Warum gibt es diese Vereinfachung?

Der Gesetzgeber möchte verhindern, dass bei kleinen Beträgen unnötiger Verwaltungsaufwand entsteht.

Für einen Tankbeleg oder einen Einkauf im Bürofachhandel wäre eine vollständige Unternehmerrechnung oft unverhältnismäßig.

Deshalb reichen hier wenige gesetzlich vorgeschriebene Angaben aus.

Welche Angaben müssen enthalten sein?

Damit eine Kleinbetragsrechnung steuerlich anerkannt werden kann, sollten folgende Angaben vorhanden sein:

  • vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
  • Ausstellungsdatum
  • Art und Umfang der Lieferung oder Leistung
  • Gesamtbetrag der Rechnung
  • enthaltener Umsatzsteuerbetrag und Steuersatz / oder ein Hinweis auf eine Steuerbefreiung

Sind diese Angaben vorhanden, genügt die Rechnung in der Regel den gesetzlichen Anforderungen.

Was muss nicht auf einer Kleinbetragsrechnung stehen?

Im Gegensatz zu einer normalen Rechnung dürfen einige Angaben fehlen.

Zum Beispiel:

  • dein Name und deine Anschrift
  • eine fortlaufende Rechnungsnummer
  • die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmers

Deshalb erfüllen viele Kassenbons oder Tankbelege bereits die Voraussetzungen einer Kleinbetragsrechnung.

Smart & Simple

Du musst dir keine umfangreichen Vorschriften merken.

Merke dir einfach:

Liegt der Gesamtbetrag bei höchstens 250 Euro, gelten vereinfachte Anforderungen.

Kontrolliere kurz, ob die wichtigsten Angaben vorhanden sind – mehr ist meistens nicht erforderlich.

Checkliste

Kleinbetragsrechnung – kurz geprüft

☐ Gesamtbetrag höchstens 250 Euro

☐ Name und Anschrift des Unternehmers

☐ Rechnungsdatum

☐ Art der Lieferung oder Leistung

☐ Gesamtbetrag

☐ Umsatzsteuer und Steuersatz / oder Hinweis auf Steuerbefreiung

Sind diese Punkte erfüllt, kannst du den Beleg in der Regel problemlos für deine Buchhaltung verwenden.

Hinweis

Diese Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen kein persönliches Beratungsgespräch. Sie sollen dir helfen, mögliche Sachverhalte besser einzuordnen und offene Punkte mit deinem Steuerberater zu klären.

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An der Pastoa 13, 03042 Cottbus
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