HSP STEUER Hellwig GmbH

Steuerberatungsgesellschaft

Mythos: „Ich zahle 1 % an das Finanzamt für private Pkw-Nutzung“

Viele Unternehmer – auch im Network-Marketing – glauben, sie müssten 1 % direkt an das Finanzamt überweisen, wenn sie ihren privaten Pkw betrieblich nutzen.

Das ist falsch.

Die Wahrheit ist:

Die 1-%-Regel ist keine Zahlung an das Finanzamt.
Es ist ein steuerlicher Rechenwert, der deinen Gewinn erhöht.

Und der erhöhte Gewinn wird dann – wie jeder andere Gewinn auch – mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.

1. Warum gibt es überhaupt eine 1-%-Regel?

Autos werden fast immer gemischt genutzt:

  • privat
  • geschäftlich
  • für Dienstfahrten
  • für Familienfahrten

Das Steuerrecht verlangt, dass die private Nutzung eines betrieblichen Pkw als geldwerter Vorteil berücksichtigt wird. Sonst würde der Staat private Kosten subventionieren.

Früher gab es darüber endlose Diskussionen. Die 1-%-Regel wurde eingeführt, um genau das zu vermeiden: sie ist eine Vereinfachungsregel.

2. Wie funktioniert die 1-%-Regel wirklich?

Grundlage ist:

1 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs bei Ersterscheinung – pro Monat

Das bedeutet:

  • kein tatsächlicher Geldfluss
  • keine Zahlung an das Finanzamt
  • sondern ein pauschaler Rechenwert, der deinen Gewinn erhöht
  • und dadurch zu einer (gegebenenfalls sehr kleinen) Steuer führt

Beispiel: Auto

(Listenpreis) 30.000 €
→ 1 % = 300 €/Monat
→ 3.600 € pro Jahr Erhöhung des Gewinns

Wenn dein Steuersatz z. B. 15 % beträgt:
→ 3.600 € × 15 % = 540 € Steuer im Jahr

Das ist deine tatsächliche „Belastung“. Nicht 3.600 € „an das Finanzamt“.

3. Wann ist die 1-%-Regel sinnvoll – und wann nicht?

Die 1-%-Regel ist günstig bei:

  • neuen oder neuwertigen Fahrzeugen
  • hohen Kosten (Abschreibung, Versicherung, Werkstatt)
  • relativ viel privater Nutzung

Sie ist ungünstiger, wenn:

  • das Auto alt oder fast abgeschrieben ist
  • du kaum privat fährst
  • die Kosten des Autos niedrig sind

In solchen Fällen kann es sinnvoll sein:

  • das Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen zu entnehmen
  • und betrieblich nur noch Kilometerpauschalen abzurechnen
    (0,30 €/km – Thema im Mythos „Kilometerabrechnung“)

4. Die 50-%-Regel: ganz wichtig

Du darfst die 1-%-Regel nur verwenden, wenn:

das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird.

Wenn dieser Nachweis fehlt → keine 1-%-Regel → zwingend Fahrtenbuch oder Privatauto.

Diese Grenze ist für Network-Marketer wichtig, weil viele:

  • privat fahren
  • zu wenig geschäftliche Kilometer haben
  • keine durchgängige Dokumentation führen

5. Die größten Fehler in der Praxis

  • „Ich zahle 1 % an das Finanzamt.“
    → Falsch. Es ist nur ein Rechenwert.
  • „Das Auto ist alt, deshalb ist die 1-%-Regel günstig.“
    → Meist ist das Gegenteil der Fall.
  • „Ich nutze das Auto nur privat, macht nichts.“
    → Doch. Es muss steuerlich berücksichtigt werden.
  • „Ich schreibe das Auto einfach raus.“
    → Jede Entnahme muss dokumentiert und betriebswirtschaftlich begründet sein.

6. Kurzfazit

  • Die 1-%-Regel ist eine steuerliche Vereinfachung, keine Zahlung.
  • Du zahlst nur die Steuer auf den dadurch erhöhten Gewinn.
  • Die Regel ist fair und kann für dich vorteilhaft sein – oder auch nicht.
  • Ob sie sinnvoll ist, hängt vom Auto, Nutzung und deinen Zahlen ab.
  • Eine Beratung ist fast immer sinnvoll, bevor du dich entscheidest.

Hinweis

Diese Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen kein persönliches Beratungsgespräch. Sie sollen dir helfen, mögliche Sachverhalte besser einzuordnen und offene Punkte mit deinem Steuerberater zu klären.

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